Der Vertrag mit der Tagesmutter (contrat assistante maternelle) ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag, den der Elternteil als Arbeitgeber und die zugelassene Tagesmutter bzw. der zugelassene Tagesvater vor Beginn der Betreuung unterzeichnen. Er legt die Betreuungszeiten, das monatlich gleichbleibende Gehalt, den Urlaub, die Unterhaltspauschale und die Probezeit fest. Er unterliegt dem Tarifvertrag (convention collective) für private Arbeitgeber und Beschäftigung im Privathaushalt, der seit dem 1. Januar 2022 gilt.
Dieser Ratgeber fasst die Regeln zusammen, die die Urssaf (die französische Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge) und die Merkblätter der regionalen Dienststellen des Arbeitsministeriums (DREETS) veröffentlicht haben, damit Sie dieses Dokument in Ruhe vorbereiten können.
Ist der Vertrag mit der Tagesmutter Pflicht?
Ja. Die Urssaf formuliert es unmissverständlich: „Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht.“ Er wird datiert und in zwei Exemplaren unterzeichnet, eines für jede Partei. Sie sind der Arbeitgeber: Es liegt also an Ihnen, ihn vorzuschlagen, auch wenn Tagesmütter oft eine eigene Vorlage haben.
Maßgeblicher Rahmen ist der Tarifvertrag der Branche private Arbeitgeber und Beschäftigung im Privathaushalt mit der Kennnummer IDCC 3239 (seine amtliche Tarifvertragsnummer). Er wurde am 15. März 2021 unterzeichnet und gilt seit dem 1. Januar 2022 für alle Arbeitgeber. Er hat den früheren, eigens für Tagesmütter geltenden Tarifvertrag ersetzt.
Die Urssaf stellt drei herunterladbare Vorlagen bereit, veröffentlicht am 17. April 2024: einen unbefristeten Vertrag, einen befristeten Vertrag und eine Vorlage für einen Nachtrag, mit dem sich später ein wesentlicher Vertragsbestandteil ändern lässt.
Diese Klauseln gehören in den Vertrag
Laut Urssaf enthält jeder Vertrag eines bei einer Privatperson beschäftigten Arbeitnehmers:
- Identität und Kontaktdaten beider Parteien;
- den anwendbaren Tarifvertrag;
- die Dauer der Probezeit;
- Umfang und Zeiten der Betreuung;
- die Vergütung;
- bezahlten Urlaub und Feiertage;
- sonstige Zulagen und Pauschalen.
Bei einer zugelassenen Tagesmutter kommen berufsspezifische Angaben hinzu:
- Aktenzeichen und Daten der Zulassung, die der conseil départemental (der Rat des Départements) erteilt hat;
- die Berufshaftpflichtversicherung;
- die Kfz-Versicherung, falls die Tagesmutter Ihr Kind im Auto mitnimmt;
- das monatliche Grundgehalt;
- die Regeln für die Urlaubsnahme;
- die Höhe der täglichen Unterhaltspauschale;
- die gewählte Lösung für die Mahlzeiten: von den Eltern oder von der Tagesmutter gestellt.
Denken Sie auch an das Praktische: Wer darf Ihr Kind abholen, die Kontaktdaten des Kinderarztes, Schlaf- und Essgewohnheiten. Diese Punkte stehen oft in einem separaten Dokument, dem Betreuungskonzept (projet d’accueil). Unsere Packliste für die Tagesmutter hilft Ihnen, den ersten Tag vorzubereiten.
Volles oder unvollständiges Jahr: So wird das Monatsgehalt berechnet
Bei regelmäßiger Betreuung muss das Gehalt monatlich gleichbleibend gezahlt werden. Es wird auf zwölf Monate verteilt, auch wenn Ihr Kind in manchen Wochen nicht betreut wird. Die Berechnung hängt von der Zahl der geplanten Betreuungswochen in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten ab.
Betreuung über 52 Wochen (volles Jahr)
Ihr Kind wird das ganze Jahr über betreut, abgesehen vom Urlaub der Tagesmutter. Das Merkblatt der DREETS Occitanie, aktualisiert am 5. November 2024, nennt folgende Formel:
Stunden pro Woche × 52 ÷ 12 = Monatsstunden, anschließend multipliziert mit dem Bruttostundenlohn.
Den bezahlten Urlaub nimmt die Tagesmutter dann im Laufe des Jahres; er wird nach den Regeln des Tarifvertrags vergütet.
Betreuung über 46 Wochen oder weniger (unvollständiges Jahr)
Dieser Fall betrifft Familien, die in bestimmten Wochen keine Betreuung brauchen, etwa während ihres eigenen Urlaubs. Die Formel ersetzt 52 durch die Zahl der geplanten Wochen:
Stunden pro Woche × geplante Wochen ÷ 12 = Monatsstunden, multipliziert mit dem Bruttostundenlohn.
Die DREETS nennt ein Beispiel: Die Eltern wünschen 7 Wochen lang keine Betreuung, die Tagesmutter nimmt 5 Wochen Urlaub, davon 2 gemeinsame. Die nicht gearbeiteten Wochen betragen also 7 + 5 − 2 = 10, das ergibt 42 geplante Wochen.
Im unvollständigen Jahr wird der erworbene bezahlte Urlaub zusätzlich zum monatlichen Grundgehalt vergütet. Am Jahrestag des Vertrags und spätestens bei Vertragsende erfolgt eine Ausgleichsabrechnung, bei der das gezahlte mit dem geschuldeten Gehalt verglichen wird. Sie wirkt nur zugunsten der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers.
Und bei gelegentlicher Betreuung?
Bei punktueller Betreuung wird das Gehalt nicht monatlich gleichbleibend gezahlt. Es richtet sich nach der tatsächlichen Betreuungsdauer, wie die Urssaf erläutert.
Der bezahlte Urlaub der Tagesmutter
Wie jede Arbeitnehmerin erwirbt eine Tagesmutter laut französischem Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) 2,5 Werktage Urlaub pro Arbeitsmonat. Der Vertrag legt fest, wie dieser Urlaub genommen und bezahlt wird.
Zwei Punkte sollten Sie frühzeitig klären:
- Die Termine. Eine Tagesmutter, die mehrere Kinder betreut, muss die Wünsche mehrerer Familien unter einen Hut bringen. Vereinbaren Sie die Schließzeit am besten früh im Jahr.
- Die Zahlungsweise im unvollständigen Jahr. Der Tarifvertrag sieht mehrere Berechnungsmethoden vor. Prüfen Sie, welche Sie wählen, und halten Sie sie im Vertrag fest, um Missverständnisse im Juni zu vermeiden.
Wenn Ihr Urlaub nicht mit dem der Tagesmutter zusammenfällt, planen Sie eine Ersatzlösung ein. Unser Artikel über die Betreuungsmöglichkeiten in Frankreich stellt die verfügbaren Optionen vor.
Die Probezeit und die ersten Tage
Die Probezeit gilt nicht automatisch: Sie greift nur, wenn der Vertrag sie vorsieht. Das Merkblatt der DREETS Auvergne-Rhône-Alpes vom 18. März 2024 legt ihre Höchstdauer fest:
- 2 Monate, wenn Ihr Kind 4 Tage oder mehr pro Woche betreut wird;
- 3 Monate, wenn es 1 bis 3 Tage pro Woche betreut wird;
- 30 Tage für die Betreuung eines weiteren Kindes derselben Familie, wenn bereits ein Vertrag läuft und dessen Probezeit erfolgreich war.
Die ersten Tage dienen oft der schrittweisen Eingewöhnung. Ihr Kind lernt den Ort und die Person erst in kurzen, dann in längeren Einheiten kennen. Die Grundsätze ähneln denen aus unserem Artikel zur Eingewöhnung in der Krippe.
Gehalt, Pauschalen und Meldung
Der Vertrag unterscheidet mehrere Vergütungsbestandteile:
- den Bruttostundenlohn, der nicht unter dem tariflichen Mindestlohn liegen darf;
- die Unterhaltspauschale, die pro tatsächlichem Betreuungstag gezahlt wird und die Kosten für Spielzeug, Wasser oder Strom abdeckt;
- die Verpflegungskosten, falls die Tagesmutter die Mahlzeiten stellt;
- Mehrstunden oder Überstunden mit Zuschlag, über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus.
Jeden Monat melden Sie die Vergütung über Pajemploi, den Online-Dienst der Urssaf für die Lohnmeldung bei Tagesmüttern. Über diese Meldung wird auch der Betreuungszuschuss (complément de libre choix du mode de garde) berechnet und ausgezahlt. Unser Artikel zum CMG für die Tagesmutter erklärt, wie er seit der Reform von 2025 berechnet wird.
Der Vertrag regelt außerdem den Umgang mit Abwesenheiten Ihres Kindes, für die der Tarifvertrag einen Rahmen vorgibt. Krankheitsbedingte Fehltage sind im ersten Jahr häufig: Unser Artikel über kranke Babys in der Gemeinschaftsbetreuung hilft Ihnen, sich darauf vorzubereiten.
Was passiert, wenn der Vertrag endet?
Der Elternteil kann den Vertrag beenden, indem er das Kind aus der Betreuung nimmt. Laut dem Merkblatt der DREETS vom 18. März 2024 wird die Entscheidung per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt oder gegen Empfangsbestätigung persönlich übergeben, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
Es gilt eine Kündigungsfrist, außer bei schwerem oder grobem Fehlverhalten:
- 8 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 3 Monaten;
- 15 Tage zwischen 3 Monaten und weniger als einem Jahr;
- 1 Monat ab einem Jahr.
Ab 9 Monaten Betriebszugehörigkeit ist eine Abfindung fällig, außer bei schwerem oder grobem Fehlverhalten. Sie beträgt 1/80 der Summe aller während des Vertrags erhaltenen Bruttogehälter. Der Arbeitgeber übergibt anschließend eine letzte Gehaltsabrechnung, ein Arbeitszeugnis, eine Bescheinigung für France Travail (die französische Arbeitsagentur) und eine Schlussabrechnung.
Lief der Vertrag im unvollständigen Jahr, vergleicht eine abschließende Ausgleichsabrechnung das gezahlte Gehalt mit den tatsächlich geleisteten Stunden.
Den Vertrag vorbereiten: die Checkliste vor der Unterschrift
- Zulassung und Betreuungskapazität beim conseil départemental prüfen.
- Zwischen vollem und unvollständigem Jahr wählen und dabei Ihre Abwesenheitswochen zählen.
- Betreuungszeiten, Tage und Regeln bei Verspätung festlegen.
- Entscheiden, wer Mahlzeiten und Wäsche stellt.
- Monatsgehalt und Unterhaltspauschale berechnen.
- Urlaub und Zahlungsweise vereinbaren.
- Probezeit und Eingewöhnung einplanen.
- Sich bei Pajemploi anmelden und den CMG beantragen.
Am besten bereiten Sie den Vertrag während der Elternzeit vor, einige Wochen vor dem Wiedereinstieg in den Beruf. Er wirkt sich auch auf das Jahresbudget aus: Unser Artikel zum Babybudget im ersten Jahr ordnet die Betreuung zwischen den übrigen Ausgaben ein.
Quellen
- Urssaf, „Préparer le contrat de travail pour un salarié à domicile ou un assistant maternel“, Seite veröffentlicht am 8. April 2024, Vertragsvorlagen veröffentlicht am 17. April 2024.
- DREETS Occitanie (DDETS de la Haute-Garonne), „Le contrat de travail des assistants maternels : mensualisation“, Fassung vom 5. November 2024.
- DREETS Auvergne-Rhône-Alpes, „Assistants maternels employés par des particuliers : rupture du CDI par l'employeur“, Merkblatt vom 18. März 2024.
- Code du travail (französisches Arbeitsgesetzbuch), Artikel L3141-3 (Erwerb des bezahlten Urlaubs).